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Unsere Satzung

Satzung des Imkervereins: OSCHERSLEBEN und Umgebung e.V.

§ 1 Name und Sitz

Der Imkerverein „OSCHERSLEBEN und Umgebung e.V.“, hat seinen Sitz in Oschersleben und erstreckt sich auf das Gebiet des Bördekreises.

Er ist Rechtsnachfolger der Sparte Imker Oschersleben im VKSK. Der Verein ist Mitglied des Landesverbandes der Imker Sachsen-Anhalt. Die Satzung des Landesverbandes sowie die Ordnung und Richtlinien sind für den Verein und seine Mitglieder verbindlich.

 

§ 2 Ziele und Aufgaben

Der Imkerverein dient dem Gemeinwohl und erzielt keinen wirtschaftlichen Gewinn. Seine Tätigkeit erstreckt sich auf die Förderung und Entwicklung der Imkerei. Er lehnt jede politische Tätigkeit innerhalb des Vereins ab.

Der Verein stellt sich insbesondere folgende Ziele:

  1. Der Zusammenschluss der Imker im Gebiet, um Einfluss auf ihre Qualifizierung in Form von,
  • Vorträgen,
  • Exkursionen,
  • Erfahrungsaustauschen und
  • Partnerschaftsbeziehungen zu anderen Imkervereinen aufnehmen.
  1. Die Imker beraten in Fragen der,

- Ökologie und des Naturschutzes,
- Bienenwanderung,
- Vermarktung von Bienenprodukten,
- Anlage und Pflege von Bienenweidepflanzungen,
- Förderung der Bienengesundheit und der Weiterbildung der Bienensachverständigen
durch das Veterinärwesen und
- Betreuung der Junkimker

  1. Als Solidargemeinschaft der Imker die Vertretung gegenüber

- dem Landesverband
- den örtlichen Kommunen und
- der Versicherung aufzutreten.

  1. Die Beratung und Vertretung der Mitglieder in Rechtsfragen, die die Imkerei betreffen durch zuführen.
  2. Durch Mitgliederversammlungen und gesellige Zusammenkünfte das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitglieder zu fördern und zu stärken.

 

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft kann von jeder natürlichen und juristischen Person erworben werden.
  2. Bei jugendlichen ab 14 Jahren ist hierzu die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich.
  3. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Verein zu beantragen über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

 

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

  1. Jedes Mitglied hat das Recht auf volle Unterstützung und Förderung durch den Verein im Rahmen der Satzung.
  2. Jedes volljährige Mitglied hat das Recht eine Wahlfunktion auszuüben.
  3. Jedes Mitglied hat die Pflicht,

- die Satzung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu befolgen,
- sich Rückhaltlos für die Belange der Imkerei einzusetzen und die gewählten
Vertreter in ihrer Arbeit zu unterstützen,
- vereinsschädigendes Verhalten zu vermeiden.

 

§ 5 Mitgliedsbeitrag

  1. Die Festsetzung der Höhe des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch die Mitgliederversammlung und die Beschlussfassung erfordert eine einfache Mehrheit.
  2. Der Jahresbeitrag ist bis zum 30.11. des Vorjahres zu bezahlen.

 

§ 6 Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch

  • Austritt
  • Ausschluss
  • Tod oder
  • Auflösung bei juristischen Personen

 

Austritt: Der Austritt kann in der Regel zum 31.12. des laufenden Jahres erfolgen. Er ist

Spätestens bis zum 30.09. dem Vorstand mitzuteilen.
Bei nicht fristgerechter Austrittserklärung ist der Verein berechtigt den Mitgliedsbeitrag für das folgende Jahr zu erheben und diesen ggf. gerichtlich einzuklagen.

Ausschluss: Mitglieder die durch ihr Verhalten dem Ansehen des Imkervereins und seiner
Mitglieder Schaden zufügen, gegen die Satzung verstoßen oder Beschlüsse der Mitgliederversammlung nicht akzeptieren, können mit Beschluss ausgeschlossen werden. Der Ausschluss ist nur durch 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung möglich und ist dem Mitglied unter Angabe der Gründe schriftlich mitzuteilen. Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage. Dieser ist beim Landesverband einzulegen. Die Entscheidung des Landesverbandes ist endgültig. Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinerlei Ansprüche an den Verein.

 

§ 7 Struktur und Organe

 

  1. Organe des Vereins sind

- die Mitgliederversammlung,

- der Vorstand und

- die Kassenprüfung

Der Vorstand wird auf 4 Jahre gewählt. Eine zwischenzeitliche Abwahl oder Wiederwahl ist möglich. Die Wahl erfolgt mit einfacher Mehrheit durch die Mitgliederversammlung. Die Stimmabgabe kann öffentlich erfolgen.

 

  1. Der Vorstand besteht aus dem

- Vorsitzenden

- 1. Stellvertreter und

- Schatzmeister (2. Stellvertreter)

 

  1. Der erweiterte Vorstand, besteht aus dem Vorstand und den Obleuten. Die Anzahl der
    Ob Leute wird in der Mitgliederversammlung bestimmt.

 

  1. Geschäftsführung des Vereins

- Die Geschäftsführung des Vereins ist unter Beachtung der Satzung zu führen
- Der Vorstand vertritt den Imkerverein im Rechtsverkehr. Damit werden der
Vorsitzende oder ein Stellvertreter beauftragt diese sind alleinvertretungs-
berechtigt.

- Die Änderung der Satzung bedarf 2/3 Mehrheit der Mitgliederversammlung.
- Eine Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens ¼ der
Mitglieder dieses schriftlich unter Angabe der Gründe fordert.

- Die Einladung zur Mitgliederversammlung und der Tagesordnung beträgt
14 Tage.

- Die Beschlüsse werden in der Mitgliederversammlung gefasst.

 

§ 8 Aufgaben der Vorstandsmitglieder

 

  1. Vorsitzender und seine Stellvertreter:

- Verwirklichung der Satzung,

- Sicherung einer kontinuierlichen Vereinsarbeit,

- Erarbeitung eines Finanzplanes,

- Vorbereitung von Beschlüssen und ihre Kontrolle,

- Vorbereitungen von Ehrungen

Sie sind nicht berechtig die Kassengeschäfte zu führen.

 

  1. Schatzmeister (Stellvertreter)

- Ordnungsgemäße Führung der Kassengeschäfte,

- Buchung der Ein- und Ausgaben, mit Nummerierung der Belege,

- Bilanz erstellen,

- Abgabe des Kassenberichtes vor der Mitgliederversammlung.

Die Belege sind vom Vorsitzenden bzw. Stellvertretern und dem Schatzmeister abzuzeichnen.

 

  1. Obleute

Die Obleute sind beratende Vorstandsmitglieder. Die Fachgebiete Bienenschutz,

-gesundheitsdienst, -wanderung, -zucht, und –weide werden von Obleuten wahrgenommen.

Die Bienensachverständigen (BS) des Vereins werden vom Vereinsobmann, der eng mit dem Veterinärwesen zusammenarbeitet, angeleitet.

 

§ 9 Kassenprüfung

 

  1. Die Mitgliederversammlung wählt die Kassenprüfung analog dem Vorstand (siehe §7,
    Absatz 2). Die Kassenprüfung soll maximal aus drei Mitgliedern bestehen.
  2. Die Kassenprüfung überprüft die

- Kassierung und Abrechnung der Mitgliedsbeiträge,

- Einhaltung des Finanzplanes,

- zweckmäßige Verwendung der finanziellen und materiellen Mittel des Vereins
und ihrer Nachweisführung.

- Zeichnungsberechtigung sowie die Abwicklung der Bankgeschäfte.

 

§ 10 Aufwandsentschädigung

 

Die Ämter im Verein sind Ehrenämter. Die Inhaber dieser Ämter haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen, wenn sie im Auftrag des Vereins wahrgenommen werden. Die Höhe der Entschädigung wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

 

 

 

 

§ 11 Auflösung des Vereins

 

  1. Der Imkerverein kann sich auf Beschluss der Mitgliederversammlung bei einer 2/3

Mehrheit auflösen. Der Beschluss ist dem zuständigen Kreisgericht schriftlich zu

Übersenden

  1. Für die Abwicklung der Auflösung ist der Vorstand verantwortlich. Der Vorstand

Ist verpflichtet:

  • Forderungen des Vereins gegenüber Dritten geltend zu machen,
  • Verpflichtungen gegenüber Gläubigern des Imkervereins zu erfüllen,
  • Anteile des Vermögens, die aus öffentlichen Mitteln finanziert wurden, an den Haushalt der zuständigen, öffentlichen Stelle zurückzuführen,
  • Das Restvermögen fällt an die Stadtverwaltung für soziale Einrichtungen.

§ 12 Schluss Bestimmung

Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 16.01.2016 aktualisiert und in Kraft gesetzt.

 

Vorsitzender: Andreas Maindok
Sanddornweg 24
39387 Oschersleben

Stellvertreter: Bernd Förster
Am Burggarten 5
39387 Oschersleben

Schatzmeister: Paul Schulze Niehoff
Schäferstraße 3
39365 Ummendorf

 

Download unserer Satzung.

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